Rauchmelder retten Leben
Rechtliche Situation in Rheinland-Pfalz
Seit dem 12. Juli 2007 gilt in Rheinland-Pfalz in der Landesbauordnung folgender neu eingefügter § 44 Abs. 8:
„In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut und betrieben werden, dass Brandgeruch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Bestehende Wohnungen sind in einem Zeitraum von 5 Jahren nach Inkrafttreten dieses Gesetzes entsprechend auszustatten.“
Umfassende Informationen zur Notwendigkeit, Funktionsweise und Installation von Rauchmeldern sowie Kauftipps erhalten Sie unter:
http://www.rauchmelder-lebensretter.de/
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Der Rauchmelder Film - Unter einer Decke
Das Forum Brandrauchprävention in der vfdb (Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes e. V.) beauftragte im Rahmen der Kampagne „Rauchmelder retten Leben“ die Agentur eobiont GmbH mit der Herstellung des Films „Unter einer Decke“. Aufgabe des Films ist es, sowohl den lebensrettenden Nutzen als auch die Themen Qualität und Langlebigkeit von Rauchmeldern in den Fokus zu stellen und emotional aufzuladen. Der Film handelt vom generationsübergreifenden, sicheren Zusammenleben „unter einer Decke“ mit Rauchmeldern.

